Der Strand von S´Estanyol.

Die "Ibiza Final Party" der niederländischen Brauerei Heineken sorgte diese Woche für viele Schlagzeilen. Grund ist eine Bigscreen-Übertragung des UEFA Champions League Finales zwischen FC Barcelona und Juventus Turin in Berlin am Strand von S´Estanyol, für 500 Gewinner eines weltweit ausgetragenen Glücksspiels. An sich nichts Besonderes. Für diese Veranstaltung wurde jedoch der öffentliche Strand in S´Estanyol abgeriegelt, Passanten wurde der Zugang zum Wasser verwehrt. Laut Kommentaren auf sozialen Netzwerken sollen von Heineken angeheuerte Sicherheitsleute sogar handgreiflich geworden sein, als Anwohner ihr Recht auf Zugang zum Meer durchsetzen wollten, Polizisten der Guardia Civil hätten eingreifen müssen.

Auch die politischen Parteien verurteilten die Veranstaltung scharf. Podemos, Guanyem Ibiza und Guanyem Santa Eulària kritisierten die „Privatisierung des Strandes" als "inakzeptabel", die jüngste Reform der Küstenverordnung durch die Zentralregierung der Partido Popular „öffne die Tür für die Invasion der Strände durch kommerzielle Interessen". Heineken war im Besitz der benötigten Genehmigungen. Diese schlossen auch aus Sicherheitsgründen eine Sperrung der Zugangsstraße zum Strand zwischen 09:00 Uhr und 21:00 Uhr ein, für die ersatzweise ein Shuttleservice vom Fußballplatz von Jesus zum Strand eingesetzt werden sollte. Die Verantwortlichkeit für die komplette Abriegelung des öffentlichen Raumes zu privaten Zwecken wird derweil zwischen Inselrat und der Stadtverwaltung Santa Eulalia hin und hergeschoben, man warte auf einen Bericht der Guardia Civil zur abschließenden Beurteilung der Vorkommnisse.

Der Consell d‘Eivissa dementierte Gerüchte und Kommentare auf den gängigsten sozialen Netzwerken, wonach die höchste insulare Regierungsinstitution für die Ausrichtung des Ereignisses zwischen zwei und vier Millionen Euro vom Veranstalter Heineken bekommen habe und stellte klar, dass Entscheidungen, basierend auf dem „Ley de Actividades 7/2013", mit einer „Genehmigung für nicht permanente Aktivitäten", keine Zahlungen an jedwegliche Institutionen beinhalte.