Mit dem alten Führerschein erwischt zu werden kostet 200 Euro. | Efe

Die Übergangsfrist, welche die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) ausländischen Residenten zum Umtausch ihres Führerscheins in einen spanischen gewährt hatte, ist abgelaufen. Bereits zum 19.Januar 2015 hätten steuerpflichtige Ausländer mit Hauptwohnsitz in Spanien ihre im Heimatland ausgestellten Führerscheine in einen spanischen umgetauscht haben müssen. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG), nach der alle von EU-Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer ausgestattet und ausländische Residenten im jeweiligen Verkehrsregister gemeldet sein müssen. Nach anfänglichem und umfangreichem Chaos, auch wegen verfehlter Informationspolitik seitens der Behörden, wurde im März 2015 eine Karenzzeit bis zum 31. Dezember 2015 eingeräumt.

Falls dies noch nicht geschehen ist, sollten bei der Umschreibung einige Dinge beachtet werden:

  • Voraussetzung für Ausstellung einer spanischen Fahrerlaubnis ist eine medizinische Eignungsprüfung. Diese kann bei von der DGT akzeptierten Gesundheitszentren durchgeführt werden.
  • Die alte Führerschein-Klasse 3 beinhaltet auch die Fahrerlaubnis für Lkws bis 7,5 Tonnen, in Deutschland konnte man dies problemlos in die EU-Klassen BE und C1E umschreiben lassen. In Spanien ist diese Fahrerlaubnis nicht automatisch in der B-Klasse enthalten und kann unter Umständen gestrichen werden. Des Weiteren sind Anhänger bis 3,5 Tonnen nicht in der B-Klasse enthalten, deshalb sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden dass „der Dreier“ in die Fahrerlaubnis BE umgewandelt wird.

Es sollte auch daraufhin gewiesen werden, dass das Fahren von leichten Motorkrafträdern mit bis zu 125cc, für das in Deutschland der Besitz der Fahrerlaubnis A1 benötigt wurde, im spanischen B-Führerschein enthalten ist. Der für Residenten erzwungene Umtausch des Führerscheins kann somit auch mit positiven Effekten aufwarten.

Folgende Dokumente werden für den Umtausch benötigt:

  • Ausweis oder Pass
  • N.I.E. - Nummer
  • Führerschein – Original und Kopie
  • Gesundheitszeugnis
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (32 x 26 mm)
  • Antrag, erhältlich beim Verkehrsamt oder dessen Webseite
  • 23,50 Euro in bar